Frachtbriefè Frachtbrief Begleitpapier im Frachtgeschäft, das den Abschluss des Frachtvertrags zwischen Absender und Frachtführer dokumentiertDer Frachtführer kann verlangen, dass der Absender einen Frachtbrief mit bestimmten Angaben ausstellt. Über dieses Papier erhält der Frachtführer Informationen über das zu befördernde Gut und Details zur Transportorganisation (z.B. die Be- und Entladestellen). Der Frachtbrief wird daher als Absenderpapier bezeichnet. Es besteht aber kein Frachtbriefzwang. Bei Bedarf kann der Frachtbrief zu einem Dokument mit erhöhter Beweiskraft ausgestellt werden.Frachtbrief-FunktionenDer Frachtbrief dient als Nachweis über den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages. Er hat daher die Funktion einer Beweisurkunde. Außerdem bescheinigt der Frachtführer in ihm die Übernahme einer genau bezeichneten Sendung (Übernahmequittung). Darüber hinaus begleiten das Frachtführer- und das Empfängerexemplar die Sendung (Begleitpapier). Schließlich bescheinigt der Empfänger auf dem Frachtbrief die Ablieferung der Sendung (Ablieferungsnachweis)CMR-Frachtbriefè CMR = Convention relative au Contrat de Transport International de Marchandises par Route; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen StraßengüterverkehrDie CMR ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, das von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert (anerkannt) und damit als nationales Recht übernommen worden ist. Die CMR gilt für fast alle grenzüberschreitenden Güterbeförderungen auf europäischen Straßen.Eine besondere Funktion erhält der CMR-Frachtbrief dadurch, dass der Absender nur gegen Vorlage seines Frachtbriefexemplars über die rollende Sendung nachträglich verfügen kann. Gibt der Absender sein Exemplar aus der Hand, kann er nicht mehr über die Sendung verfügen. Er ist von ihr abgesperrt. Man spricht daher auch von der Sperrpapierfunktion des CMR-Frachtbriefes.