Die Europäische Union hat als Berechtigung für den Güterkraftverkehr eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizen) entwickelt. Mit ihr können grenzüberschreitende Beförderungen auf dem Gebiet der EU durchgeführt werden, z.B. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Sie berechtigt aber auch zu Gütertransporten in den Ländern der EU. Dieser sogenannte Kabotage - Verkehr (innerstaatliche Güterbeförderungen durch einen ausländischen Frachtführer) ist in der Europäischen Union mit gewissen Einschränkungen möglich.
- Im Anschluss am eine beladene grenzüberschreitende Beförderung in ein anderes EU-Land (z.B. von Deutschland nach Frankreich) und die vollständige Entladung des Fahrzeuges darf ein Unternehmer drei Anschlussfahrten innerhalb von sieben Kalendertagen durchführen.
- Ist das Fahrzeug beim Grenzübertritt nicht beladen, ist dem Unternehmer innerhalb von drei Tagen nur eine Kabotage Beförderung erlaubt.
Die EU-Lizenz gilt für zehn Jahre, sie kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden. Die EU-Lizenz wird je nach Bundesland von der unteren Straßenverkehrsbehörde oder oberen Verkehrsbehörde ausgegeben. Die Lizenzen sind zahlenmäßig unbeschränkt (nicht kontingentiert).
Die Zugangsvoraussetzungen entsprechen denen der Erlaubnis/ Daher kann die EU-Lizenz auch als Erlaubnis im nationalen Güterkraftverkehr (GüKG Erlaubnis) verwendet werden. Auf der Fahrt ist im LKW eine beglaubigte Abschrift der Lizenz mitzuführen.
Die Schweiz, Norwegen und Island (obwohl keine EU Länder) erkennen die EU-Lizenz aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. nach dem Landverkehrsabkommen (Schweiz) für ihre Gebiete an.